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Einen bewährten, kompetenten Fachmann konnte die Theilheimer SPD zu diesen wichtigen Themen gewinnen: Professor Dr. Alexander Schraml, den Vorstand des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg. 

Im Rahmen des politischen Frühlings begrüßte Bernd Endres von der Vorstandschaft des SPD Ortsvereins den Referenten und viele interessierte Gäste im Pfarrheim.

Jeder von uns kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder am Ende des Lebens in eine Situation kommen, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln zu können. In diesem Fall sind wir auf die Hilfe anderer angewießen. 

Das frühere Entmündigungsrecht wurde vom Betreuungsrecht abgelöst, das individuell auf Personen abgestimmt ist.
Um nicht im Fall der Hilfsbedürftigkeit selbst keinen Einfluss mehr nehmen zu können, empfiehlt es sich, so Professor Schraml, einer Person seines Vertrauens rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Eine notarielle Beurkundung dieser Vollmacht dokumentiert, dass die Entscheidung bei voller geistiger Gesundheit getroffen wurde. Die Einzelheiten, welche Bereiche des Lebens der Vorsorgebevollmächtigte für den Betreuten übernehmen soll, regelt die Betreuungsverfügung.

Ein weiteres Thema, vor dem man sich nicht drücken und mit dem man sich bereits in gesunden Tagen auseinandersetzen sollte, ist die Patientenverfügung. Es gilt, sich darüber klar zu werden, welche ärztlichen Maßnahmen und Eingriffe gewünscht sind und unter welchen Bedingungen auf ärztliche Maßnahmen verzichtet werden soll. Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung sieht vor, dass eine Patientenverfügung schriftlich verfasst und durch Namensunterschrift eigenhändig oder durch ein notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet werden muss. Niemand ist aber an seine schriftliche Patientenverfügung ein für alle Mal gebunden. Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. 

Anschaulich und mit Humor gewürzt beleuchtete und erläuterte Prof. Dr. Schraml die Thematik. Er stellte auch Informations-Broschüren und Formulare zur Verfügung, die als PDF-Dateien weiter unten zu finden sind und gerne auch heruntergeladen werden dürfen.

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Das Pfarrheim war wieder sehr gut besucht. Fast 50 Theilheimerinnen und Theilheimer informierten sich über Ihre Recht und Vorsorgemöglichkeiten.

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Bernd Endres (links) bedankt sich bei Dr. Schraml (rechts) mit einem guten roten Tropfen aus der Theilheimer Partnergemeinde Comune Altopiano della Vigolana im Trentino/Italien.

 

 

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Foto (Bildrechte: Bernd Schmitt)   Text Marita Gläßel

Siehe auch Mainpost 15.2.2019 

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Betreuung-Vorsorgevollmacht-Patientenverfuegung;art736,10179169

 

Prof Schraml stelle Informationen aus folgenden Broschüren vor (hier pdf-Downloads)

2017-BMJ-Betreuungsrecht.pdf

2017-BMJ-Patientenverfügung.pdf

2018-BayStMJ-Betreuuungsrecht.pdf

 

Die Patientenverfügung von BetaCare ist z.B. kostenlos in der Randersackerer Apotheke erhältlich.

http://www.randersacker-apotheke.de/

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Oder zum Download bei Beta Care (unten auf deren Webseite)

http://www.betacare.de/ratgeber.html

 

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